Auch die Kranken- und Pflegeversicherung ist für Selbstständige, die den Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten, besonders günstig: Die Berechnung der Beiträge beginnt hier bereits bei einer unteren Grenze von monatlich 1.207,50 Euro (zum Vergleich: Für andere Selbstständige liegt diese Grenze ab 01.01.2005 bei monatlich 1.811,25 Euro).
Sollten Sie als Krankenkassen-Mitglied einen Existenzgründungs-zuschuss von der Arbeitsagentur beziehen, teilen Sie dies bitte Ihrer Geschäftsstelle mit. Für Selbstständige, die von der Arbeitsagentur Überbrückungsgeld erhalten, gilt die Neuregelung leider nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Veröffentlicht mit freundlichen Genehmigung der DAK. |