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Gemeinden sind Gebietskörperschaften; ihnen steht das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können ihre örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung ordnen und verwalten. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sie selbst nicht handlungsfähig, sondern müssen sich dabei ihrer Organe bedienen. Die gemeindlichen Selbstverwaltungsorgane sind der 1. Bürgermeister, der Gemeinderat und die beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats.
Eine Auflistung aller Kommunen des Landkreises Erding finden Sie in der Übersicht ...
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